Aktuelles
Seit der Pandemie kombiniere ich gerne Hausbesuche mit Zoom- oder Telefonterminen. Aufstellungsabende und -tage in Gruppen finden wieder statt - siehe weiter unten.
Das neue Tierarzneimittelgesetz (das TAMG gilt seit dem 28. Januar 2022) muss jetzt durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf homöopathische Arzneimittel wieder geändert werden. Dies bedeutet, dass ich wieder homöopathische Humanarzneimittel für Ihr Tier verordnen darf. Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Tierheilpraktiker und Tierbehandler.
Was ist eine Hausbesuchspraxis?
Ich führe seit 2020 eine reine Hausbesuchspraxis; das heißt, ich komme zu Ihnen nach Hause und behandle Sie dort. Es ist hilfreich, wenn ich bei Ihnen vor der Wohnung oder dem Haus parken kann. Kosten für meine Anreise fallen nicht an.
Mit Tieren kommuniziere ich über die Ferne. Wenn ich Ihr Tier nicht persönlich kennengelernt habe, benötige ich Fotos von ihm sowie einige Informationen, die wir telefonisch klären können.
Veranstaltungen
Covid-19
Heilpraktikern ist die Behandlung der Covid-19-Erkrankung untersagt. Wenn Sie also positiv getestet worden sind oder unter den typischen Symptomen der Coronavirus-Erkrankung leiden, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
Stärken Sie zu Hause außerdem ihr Immunsystem, z. B. mit Vitamin C und Vitamin D. Essen Sie vorbeugend frische Früchte (Zitrusfrüchte) und gedünstetes Gemüse. Bei Husten inhalieren Sie täglich mit heißem Wasserdampf oder Kräutertee.
Die sog. Long-Covid-/Post-Covid-Erkrankung, das sind Langzeitsymptome, die durch Corona ausgelöst worden sind, dürfen Heilpraktiker wieder behandeln. Wenn Sie z. B. mehrere Monate unter anhaltender Erschöpfung oder Geschmack-/Geruchsverlust etc. - ausgelöst durch Covid-19 leiden -, können Sie gerne bei mir homöopathische Unterstützung in Anspruch nehmen. Ich darf dies dann erst behandeln, wenn Sie die Beschwerden vier Wochen nach Ablauf der akuten Corona-Infektion immer noch haben.